Wie diese Daten zu lesen sind
Wer öffentlich zugängliche Ladepunkte betreibt, ist nach der Ladesäulenverordnung verpflichtet, sie der Bundesnetzagentur zu melden. Dieses Register umfasst 115.435 Ladeeinrichtungen mit 207.225 Ladepunkten, betrieben von 11.885 Unternehmen in 6.134 Gemeinden.
⭐ Was diese Seite zeigt und Karten nicht
Jede Ladekarte zeigt, was heute steht. Keine zeigt, wann es gebaut wurde. Das Register führt das Inbetriebnahmedatum jeder einzelnen Ladeeinrichtung — zu 100,0 % ausgefüllt, von 2008 bis 2026. Damit lässt sich für jede Gemeinde sagen, wann sie ans Netz ging und wie der Ausbau seither verlief.
Der Höhepunkt liegt im Jahr 2023 mit 23.935 neuen Ladeeinrichtungen. Seither liegt der Zubau etwas niedriger, aber stabil.
⛔ Das Register kennt keine Rückbauten
Das ist der wichtigste Vorbehalt dieser Seite. Das Feld „Status“ hat genau zwei Werte: 115.411 Einträge „In Betrieb“ und 24 „In Wartung“. Abgebaute oder stillgelegte Ladeeinrichtungen verschwinden aus der Liste, statt als beendet markiert zu werden.
Die Jahreszahlen zeigen also, wann die heute noch bestehenden Einrichtungen gebaut wurden — nicht, wie viele in jedem Jahr insgesamt gebaut wurden. Für die jüngsten Jahre stimmt beides fast überein; für 2013 oder 2015 fehlt alles, was inzwischen wieder verschwunden ist. Wir schreiben das hin, statt es zu verschweigen.
⚠️ Ein sehr kleinteiliger Markt
Die zweite überraschende Zahl. 11.885 verschiedene Betreiber teilen sich 115.435 Ladeeinrichtungen — und 7.424 davon betreiben genau eine. Das sind 62,5 % aller Betreiber. Rechnet man bis fünf Einrichtungen, sind es 87,9 %.
Die zehn größten Betreiber kommen zusammen auf nur 19,8 % aller Ladeeinrichtungen. Es gibt also keinen beherrschenden Anbieter, sondern Tausende von Stadtwerken, Hotels, Supermärkten und Kommunen, die je eine Säule gemeldet haben. Keine Ladekarte zeigt diesen Markt.
Normal oder schnell
73,5 % der Einrichtungen sind Normalladeeinrichtungen, 26,5 % Schnellladeeinrichtungen. Die mittlere Nennleistung liegt bei 44 kW kW.
⚠️ Wie eine Ladeeinrichtung ihrer Gemeinde zugeordnet wird
Das Register führt keinen amtlichen Gemeindeschlüssel, nur den Ortsnamen und das Bundesland. Die Zuordnung zum AGS erfolgt in drei Durchgängen, alle deterministisch: exakter Name, dann eindeutiges Namenspräfix im selben Bundesland („Frankfurt“ → „Frankfurt am Main“), dann eindeutiges erstes Wort („Oldenburg (Oldb)“ → „Oldenburg (Oldenburg)“).
113.337 von 115.435 Ladeeinrichtungen sind so zugeordnet — das sind 98,2 %.
⛔ Kein unscharfer Namensabgleich. Wo mehrere Gemeinden in Frage kommen, ordnen wir nicht zu: „Garching“ gibt es in Bayern zweimal, „Neustadt“ sechsmal. 2.098 Einrichtungen bleiben aus diesem Grund ohne Gemeinde, und das ist Absicht.
Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit diesem Betreiber. Wir fragen für dich eine Frage zu einer gemeldeten Ladeeinrichtung bei den Betreibern vor Ort an. Ob und wann eine Antwort kommt, entscheidet der Betreiber.
Eine hier genannte Gemeinde oder ein Betreiber zahlt nicht für den Eintrag und kann ihn auch nicht entfernen lassen: diese Daten sind öffentlich und werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Angabe korrigieren oder entfernen lassen.